Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für B2B- und B2C-Transporte unter Einbeziehung des deutschen Transportrechts und der CMR
1. Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transport- und Logistikleistungen der PTLS GmbH, Kölnerstr. 123, 41539 Dormagen, Deutschland, gegenüber Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B) im Sinne der §§ 13 und 14 BGB.
Für grenzüberschreitende Straßentransporte findet zusätzlich das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Anwendung, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PTLS GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Begriffsbestimmungen
- Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Transportauftrag erteilt.
- Verbraucher (B2C) ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu privaten Zwecken abschließt.
- Unternehmer (B2B) ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Transportgut bezeichnet alle Güter, Pakete oder Waren, die zur Beförderung übergeben werden.
3. Leistungen
PTLS GmbH erbringt nationale und internationale Transportleistungen, insbesondere:
- Paketversand für Privatkunden (B2C)
- Transport- und Logistikleistungen für Unternehmen (B2B)
- Geschäfts-zu-Geschäft-Transporte
- LKW-Transporte innerhalb Deutschlands und Europas
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch PTLS GmbH oder durch tatsächliche Durchführung des Transportes.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- vollständige und richtige Angaben zu Absender, Empfänger, Inhalt, Gewicht und Wert zu machen
- das Transportgut transportsicher und gesetzeskonform zu verpacken
- alle erforderlichen Begleitdokumente bereitzustellen
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus fehlerhaften Angaben oder mangelhafter Verpackung entstehen.
6. Ausschluss von Transportgütern
Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:
- Gefahrgut ohne vorherige schriftliche Vereinbarung
- verbotene oder gesetzlich eingeschränkte Waren
- Bargeld, Edelmetalle, Wertpapiere, Schmuck, lebende Tiere
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung.
B2C:
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig.
B2B:
Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anders vereinbart, maximal 14 Tage netto.
Bei Zahlungsverzug ist PTLS GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß §§ 288 BGB zu berechnen.
8. Lieferzeiten und Leistungsstörungen
Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Grenzverzögerungen entbinden PTLS GmbH für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
9. Haftung nach deutschem Transportrecht
Für nationale Transporte gilt das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere §§ 425 ff. HGB.
PTLS GmbH haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen.
Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung nach CMR (internationaler Straßengüterverkehr)
Bei internationalen Straßentransporten gilt die CMR.
Die Haftung von PTLS GmbH ist gemäß Art. 23 CMR auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht des verlorenen oder beschädigten Gutes begrenzt, sofern kein qualifiziertes Verschulden vorliegt.
11. Haftungsbeschränkung B2B
Gegenüber Unternehmern haftet PTLS GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PTLS GmbH ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
12. Haftung B2C
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
13. Versicherung
Das Transportgut ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftung versichert.
Eine zusätzliche Transportversicherung kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung abgeschlossen werden.
14. Schadensanzeige und Fristen
Offensichtliche Schäden sind bei Ablieferung schriftlich zu vermerken.
Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
CMR-Fristen bleiben hiervon unberührt.
15. Kündigung und Vertragsbeendigung
Dauerhafte Geschäftsbeziehungen (B2B) können mit angemessener Frist gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der PTLS GmbH und den geltenden Datenschutzgesetzen.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der PTLS GmbH in Dormagen.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
19. Schlussbestimmungen
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Stand: 2025
